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VG Dresden, 20.07.2015 - 3 K 3145/14 |
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.07.2015 - 3 K 3145/14
- OVG Sachsen, 06.10.2015 - 3 E 82/15
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 06.10.2015 - 3 E 82/15
Erinnerung; Erledigung; Erledigungsgebühr; Termingebühr
Beglaubigte Abschrift Az.: 3 E 82/15 3 K 3145/14.Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Juli 2015 - 3 K 3145/14 - wird zurückgewiesen.
1 Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem seine Erinnerung gegen die Festsetzung der von der Beklagten zu erstattenden Kosten durch den Urkundsbeamten des ersten Rechtszugs (Kostenfestsetzungsbeschl. v. 30. April 2015 - 3 K 3145/14 -) zurückgewiesen hat (§§ 164, 165, 151 VwGO).